Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mallick GmbH & Co. KG


Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge in mündlicher,
schriftlicher und Mailform über die mietweise Überlassung von Gästezimmern
bzw. Betten sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der von
der Mallick GmbH & Co. KG betriebenen Hotels (im Folgenden „Hotel“).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vom Hotel bestätigt wird.
4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als
auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.


Vertragsabschluß, Vertragspartner, Haftung, Verjährung


1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Die Verjährungspflicht beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten
des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und können
vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Firmenrechnungen
kommt der Vertragspartner spätestens in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von acht Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.


Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)


1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
3. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu
ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80 %
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück zu zahlen.


Rücktritt des Hotels


1. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist.
2. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.


Zimmerbereitstellung, Übernahme und Rückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten/
Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
wurde, kann das Hotel gebuchte Betten/ Zimmer nach 18 Uhr anderweitig
vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann.
3. Das Hotel behält sich vor, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Zuwiderhandlung des Kunden gegen die Hausordnung, grundsätzlich von
seinem Hausrecht uneingeschränkt und jederzeit Gebrauch zu machen und
den Gast notfalls aus dem Haus zu verweisen. Der volle Übernachtungspreis
ist in diesem Falle trotzdem fällig.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm
dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%.


Haftung des Hotels


1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung
ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einem möglichen Schaden gering zu halten.
2. Die Benutzung der Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
Das Hotel haftet nicht für Diebstahl des eingebrachten Fahrzeuges, ebenso
nicht für Diebstahl von Gegenständen aus eingebrachten Fahrzeugen. Das
Hotel haftet nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem
Hotelzimmer unverzüglich anzuzeigen und dem Hotel somit Gelegenheit zu
geben, den Mangel abzustellen. Schadenersatzansprüche lehnt das Hotel ab.
Das Rauchen in den ausgewiesenen Nichtraucherzimmern ist untersagt. Bei
Verstoß ist das Hotel berechtigt, dem Kunden mindestens eine einmalige
Reinigungspauschale in Höhe von € 50,00 in Rechnung zu stellen. Sollte das
Zimmer jedoch im Anschluss nicht vermietbar sein, so ist das Hotel berechtigt,
eine Ausfallnacht zu berechnen.


Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Düsseldorf.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des §38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Düsseldorf.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Streitbeilegungsverfahren

 

Das Hotel verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.